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Einstweilige Verfügung gegen Twitter wegen Löschung personenbezogener Daten

Ich habe am 19. Januar 2023 eine einstweilige Verfügung gegen Twitter erwirkt. In einem Beitrag eines Twitter Nutzers wurden personenbezogene Daten von mir veröffentlicht. Der Nutzer hat diese Daten nicht gelöscht. Twitter löschte die Daten nur für Zugriffe aus Deutschland. Mittels eines VPN-Programms waren diese in Deutschland noch abrufbar und ansonsten auch von überall auf der ganzen Welt. Hiergegen bin ich erfolgreich vorgegangen. Das Landgericht Ellwangen hat die einstweilige Verfügung gegen Twitter (als Störer) erlassen. Der entsprechende Beitrag wird nun entfernt.

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