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Datenskandal vor “Reichsbürger”-Prozess – OLG Stuttgart gibt Unterlassungserklärung ab

"Reichsbürger"-Prozess in Stuttgart

Am Montag, dem 29.04.2024, beginnt beim Oberlandesgericht Stuttgart eines der größten Staatsschutzverfahren in der Geschichte Deutschlands.

Einen Monat vor Prozessbeginn gab es beim OLG Stuttgart einen großen Datenschutzskandal. Die Pressestelle des Gerichts hat im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens an ihren Presseverteiler per E-Mail Verfügungen des Vorsitzenden Richters in nicht anonymisierter Form übermittelt. Dadurch wurden der Presse direkt vom OLG Stuttgart die personenbezogenen Daten aller Beschuldigten und auch deren Verteidiger mitgeteilt.

Auch die personenbezogenen Daten unseres Mandanten Marco v. H. wurden somit der Presse zugänglich gemacht.

 

OLG gibt Unterlassungserklärung ab

Das „Versehen“, wie es das OLG Stuttgart bezeichnet, wurde einen Tag später bemerkt. Die Empfänger der E-Mail wurden aufgefordert, diese Daten zu löschen.

Wir haben in Abstimmung mit unserem Mandanten die Pressestelle des Gerichts zur Unterlassung der unberechtigten Veröffentlichung von personenbezogenen Daten unseres Mandanten aufgefordert. Diese hat nun eine Unterlassungserklärung diesbezüglich abgegeben.

 

Datenschutzskandal

Dieser Datenschutzskandal ist von gravierendem Ausmaß. Es ist davon auszugehen, dass die Medien bis dahin nicht die vollen Namen aller Beschuldigten kannten. Seit der Datenpanne sind alle personenbezogenen Daten den Medienvertretern bekannt, auch die der Verteidiger.

Jetzt gab es auch in unserer Kanzlei Presseanfragen, die sich direkt an meine Kollegin Rechtsanwältin Dannenmaier richteten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Information, dass Rechtsanwältin Dannenmaier Herrn Marco v. H. vertritt, aus dieser Datenpanne herrührt, denn davor war diese der Presse offensichtlich nicht bekannt.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

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Unterlassungserklärung der Pressestelle des Oberlandesgericht Stuttgart vom 22.04.2024