Freispruch wegen vermeintlicher Volksverhetzung, Verlinkung des Films Planet Lockdown (selbstverständlich) nicht strafbar!
Eine Frau aus der Region Bayreuth musste sich am 22. Mai 2023 vor dem Amtsgericht Bayreuth wegen vermeintlicher Volksverhetzung verantworten. Das Verfahren endete mit einem Freispruch aus rechtlichen Gründen. Dieser ist für mich völlig nachvollziehbar. Allerdings hätte hier weder eine Anklage erhoben noch diese zugelassen dürfen, da eine Strafbarkeit bei Prüfung des Sachverhalts und der Strafnorm des § 130 III StGB hätte verneint werden müssen.
Doch wie so oft haben es weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht für nötig gehalten vorab zu prüfen, ob der (hier unstreitige) Sachverhalt überhaupt strafbar ist.
Daher musste sich die ehemalige Beschuldigte mit ihrem 10 Wochen alten Baby im Gerichtssaal für etwas verantworten, was offenkundig nicht strafbar ist. Das Gericht hatte sie persönlich geladen und eine Befreiung vom Erscheinen abgelehnt.
Das Gericht stellte dann (wenigstens) zutreffend fest, dass die (sinngemäße) Äußerung, man würde eine Isolation von über 80-jährigen eher bei den Nazis erwarten, nicht strafbar ist.
Auch die Aussage von Vera Sharav, Die ganze Nazi-Zeit hindurch wurden die Juden als verantwortlich für die Ausbreitung von Krankheiten dämonisiert. Und aktuell gilt die Dämonisierung den Menschen, die nicht gegen COV/D-19 geimpft sind. Sie werden auch beschuldigt, für die Ausbreitung von Krankheiten verantwortlich zu sein, wurde korrekterweise als nicht strafbar bewertet, da keine Handlung nach § 6 Völkerstrafgesetzbuchs angesprochen wurde, was aber Voraussetzung für eine Volksverhetzung i. S. d. § 130 III StGB (Verharmlosung einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung i. S. d. § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches) ist.
Markus Haintz
Rechtsanwalt