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Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe stimmt Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde von Haintz legal gegen Urteile zum "Sinsheimer Kessel" zu

Der „Sinsheimer Kessel“ vom 28.03.2021 beschäftigt noch heute die Gerichte

Am 28. März 2021 fand in Sinsheim eine Großdemonstration statt, an der viele „bekannte Gesichter“ der coronamaßnahmenkritischen Bewegung teilgenommen haben. Da die Versammlungsfläche schnell überfüllt war und aufgrund der Teilnehmerbeschränkungen viele Teilnehmer von der Polizei nicht mehr auf die Fläche gelassen wurden, sind diese spontan mit mehreren Demonstrationszügen durch Sinsheim spaziert.

Nachdem ambitionierte Amtsrichterinnen zahlreiche Betroffene auf offensichtlich falscher Rechtsgrundlage (Ansammlung statt Versammlung) rechtswidrig abgeurteilt und zu Bußgeldern verurteilt haben, sind entsprechende Anträge auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen diese Urteile von Betroffenen, die sich zur Wehr gesetzt haben, nun abzuarbeiten.

Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat sich mit Verfügung vom 05.04.2023 unserer im Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde dargelegten Rechtsauffassung angeschlossen und ausgeführt, dass auch nach ihrer Ansicht die Amtsrichterinnen auf falscher Rechtsgrundlage verurteilt haben. Ferner hat die Generalstaatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass etwaige Versammlungsverstöße zwischenzeitlich verjährt sein dürften.

Haintz legal führt eine Vielzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren zum „Sinsheimer Kessel“. Warum sich die Stadt und das Amtsgericht Sinsheim bislang noch nicht getraut haben, auch den Fall des Geschäftsführers von Haintz legal, der ebenfalls einen Bußgeldbescheid erhalten hat, vor Gericht zu verhandeln, darüber kann nur spekuliert werden. Aber der Verdacht liegt nahe, dass man sich diese Blamage vor Gericht ersparen möchte.

Markus Haintz

Rechtsanwalt

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