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Reutlinger AfD-Stadtrat wegen Volksverhetzung verurteilt – HAINTZ legal legt Rechtsmittel ein

Am Reutlinger Amtsgericht wurde am Montag, den 25. März 2024 unser Mandant Hansjörg Schrade wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte 2022 einen Brief eines Polizisten, den dieser an einen Richter geschrieben hatte, auf seinem Telegram-Kanal veröffentlicht. Weder dem Verfasser des Briefes noch unserem Mandanten ging es darum, NS-Verbrechen zu verharmlosen. Doch die Staatsanwaltschaft sah das anders und forderte sogar eine höhere Geldstrafe als im Strafbefehl.

Eine Verharmlosung liegt jedoch nach Ansicht der Verteidigung nicht vor und die Äußerungen in dem Brief sind auch nicht dazu geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. Es ging bei der Veröffentlichung des Briefes darum, die Missstände in unserer Gesellschaft aufzuzeigen und um zu zeigen, dass die Verunsicherung in der Bevölkerung über die Corona-Maßnahmen auch die Polizei erreicht hat. Die Richterin sah das jedoch anders und verurteilte unseren Mandanten, jedoch zu einer niedrigeren Geldstrafe, als der Staatsanwalt beantragt hatte.

Doch hierbei hat die Richterin die Begriffe „Vergleichen“ und „Gleichsetzen“ verwechselt. Die Bedeutungen dieser beiden Begriffe sind völlig verschieden. Es sind keine Synonyme. Die Richterin benutzte diese beiden Begriffe in ihrer mündlichen Urteilsbegründung völlig willkürlich. 

Außerdem sind die Äußerungen unseres Mandanten von der Meinungsfreiheit gedeckt. Selbst der Staatsanwalt musste zugeben, dass es hier um eine Beschränkung der Meinungsfreiheit geht. Jedoch sei diese Beschränkung hier nötig, da eine Grenze überschritten wurde. Was die Verteidigung jedoch anders sieht.

Der Staatsanwalt sah die Eignung der Aussagen in dem Brief zur Störung des öffentlichen Friedens als gegeben an. Dies begründete er mit der geplanten Entführung des Gesundheitsministers Karl Lauterbach durch sog. "Reichsbürger". Diese Äußerung des Staatsanwalts machte die Verteidigung sprachlos. Ein Brief, in dem der Unmut über Corona-Maßnahmen kundgetan wird, war also der Grund für die Planung zur Entführung von Herrn Lauterbach?!?

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir haben bereits Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Viktoria Dannenmaier
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin

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