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Staatsanwaltschaft ignoriert Hakenkreuz auf YouTube über Jahre hinweg, Haintz legal veranlasst Geoblocking

Im obigen Fall wird unsere Mandantschaft seit Jahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen strafrechtlich verfolgt. 

Die Staatsanwaltschaft betreibt einen weit überdurchschnittlichen Aufwand, der nicht im Verhältnis zur mutmaßlichen Tat steht. Ein Tatnachweis zulasten unserer Mandantschaft ist unseres Erachtens nach nicht zu führen. 

Trotz alledem hat es die Staatsanwaltschaft offenkundig nicht nötig den Verstoß, der seit vielen Jahren auf YouTube online ist, sperren zu lassen. Wir haben YouTube heute selbst angeschrieben, der Beitrag wurde innerhalb weniger Stunden für Deutschland blockiert. Es drängt sich die Frage auf, wieso die Staatsanwaltschaft den YouTube Beitrag, den sie selbst für strafbar erachtet, über Jahre hinweg online stehen lässt, ohne Anstalten zu machen, auf eine Löschung hinzuwirken.

Markus Haintz

Rechtsanwalt

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