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Strafverfahren ohne Anwalt? Eine sehr schlechte Idee!

Wir müssen in unserer Kanzlei immer wieder feststellen, dass es wichtig ist, einen Rechtsanwalt in Strafverfahren, aber auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren, zu beauftragen. Viele Menschen denken, da "spare" ich mir lieber das Geld und mache es selbst. Davon ist dringend abzuraten!

Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, dann lohnt es sich meist gleich einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Manche Strafverfahren werden schon im Ermittlungsverfahren eingestellt, d.h. das Verfahren landet nicht vor Gericht, sondern wird schon vorher von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dazu muss man aber auf die Schreiben der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft reagieren und das am besten über einen Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt kann dann Akteneinsicht beantragen und sodann Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Manche Vorwürfe lassen sich bereits so aus der Welt schaffen, sodass das Verfahren eingestellt wird.

Wenn man auf die Schreiben der Polizei/Staatsanwaltschaft nicht reagiert, dann kommt es in den meisten Fällen zum Erlass eines Strafbefehls. Und dann lässt sich eine mündliche Verhandlung vor Gericht meistens nicht mehr verhindern. Das kostet zusätzlich Zeit, Geld und vor allem Nerven.

Jedoch wird dringend angeraten, nicht selbst Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Dies macht es oft noch schlimmer. Ein Rechtsanwalt kann abschätzen, welche Angaben gemacht werden sollten und wann es besser ist zu schweigen.

Wir raten auch dringend an, nicht ohne Rechtsanwalt in eine mündliche Verhandlung vor Gericht zu gehen. Dies endet meistens mit einer Verurteilung. In vielen Fällen sieht die Realität leider so aus, dass in der ersten Instanz eine Verurteilung stattfindet. In der zweiten Instanz wird in manchen Fällen mehr Recht gesprochen als in der ersten. Dies zeigen mehrere aktuelle Fälle aus unserer Kanzlei:
In der ersten Instanz wurde die Mandantin zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sie war anwaltlich nicht vertreten. In der zweiten Instanz, mit anwaltlicher Vertretung, wurde aus der Haftstrafe eine niedrige Geldstrafe.

In einem anderen Fall wurde ein Mandant in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt, die jedoch in eine entsprechende Geldstrafe umgewandelt wurde. Jedoch wäre der Mandant vorbestraft gewesen. In zweiter Instanz konnte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage erzielt werden.

Es gilt auch zu bedenken, dass so ein Strafverfahren, vor allem für diejenigen, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, eine starke psychische Belastung darstellt. Es kommt immer wieder vor, dass Mandanten irgendwann keine Kraft mehr haben, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Sie nehmen die Einsprüche gegen Strafbefehle zurück und lassen den Strafbefehl und die darin enthaltene Strafe rechtskräftig werden, egal, ob an den Vorwürfen was dran ist oder nicht. Den Staatsanwaltschaften ist diese starke psychische Belastung (wahrscheinlich) auch bewusst. Es werden aber trotzdem (und vielleicht auch deswegen?) manchmal sinnlose Strafbefehle beantragt und von Gerichten leider auch erlassen.  

Viktoria Dannenmaier
Rechtsanwältin & Strafverteidigerin

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