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#Meinungsfreiheit: "Fakten Frieden Freiheit" erwirkt zwei einstweilige Verfügungen gegen TikTok

Der Kampf um die Meinungsfreiheit im Internet wird immer häufiger vor den Gerichten ausgetragen, hier vor dem Landgericht Bonn, mit einem erfreulichen Ergebnis für die Befürworter einer offenen Debatte. 

Der Kanal "Fakten Frieden Freiheit", der auf mehreren Plattformen aktiv ist, unter anderem auf Telegram, YouTube und TikTok, veröffentlichte Anfang Februar 2024 auf TikTok zwei Videos (Teile 1-2) mit dem Titel "ANSAGE an die ‚GUTEN‘ in Deutschland ; Meine 2cent zum Thema ,Demos gegen Rechts´". Das Video wurde auch auf YouTube veröffentlicht und kann dort abgerufen werden.

TikTok löschte diese Videos ohne konkrete Begründung und unter Verweis auf einen vermeintlichen Verstoß gegen die Community Richtlinien. Der Kanalinhaber beauftragte daraufhin Haintz legal, um eine Freischaltung der Videos zu erwirken. Nachdem TikTok außergerichtlich nicht reagiert hatte, hat Haintz legal zwei einstweilige Verfügungen gegen TikTok beantragt. Die erste einstweilige Verfügung wurde am 7. März erlassen, die zweite am 18. März.

Es zeigt sich erneut, dass es sich lohnt, gegen die häufig willkürlichen Zensurmaßnahmen der großen Plattformen vorzugehen. In den meisten Fällen lässt sich bereits im Vorfeld gut abschätzen, ob gute Erfolgsaussichten bestehen oder nicht.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

 

Bild: Shutterstock / Sergei Elagin

 

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