Nächstes Gericht lehnt Strafbefehl wegen "Beleidigung" von Strack-Zimmermann ab - Verfahren eingestellt
Nach dem Amtsgericht Waiblingen hat nun auch das Amtsgericht Strausberg in Brandenburg den Erlass eines Strafbefehls wegen einer vermeintlichen Beleidigung zu Lasten der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann abgelehnt.
Dass ein Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls ablehnt, kommt leider viel zu selten vor, obwohl es häufiger angezeigt wäre. Kürzlich hat das Amtsgericht Strausberg dies dennoch getan und heute ein Verfahren nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt, wobei die Staatskasse alle Kosten unseres Mandanten zu tragen hat.
Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl, weil unser Mandant Frau Strack-Zimmermann durch einen Kommentar auf X angeblich beleidigt haben soll. Ihm wurde eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung vorgeworfen, strafbar nach § 188 StGB. In diesem längeren Kommentar hat unser Mandant das Wort „Waffenlobbyist“ und „Waffenlobby“ mehrmals verwendet.
Da das Gericht aber Bedenken gegen den Erlass des Strafbefehls hatte, beraumte es eine Hauptverhandlung an. In dieser argumentierte die Verteidigung damit, die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt und die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten, denn schließlich sei Frau Strack-Zimmermann tatsächlich Mitglied in mehreren Lobby-Organisationen der Rüstungsindustrie.
Der Richter war offensichtlich genervt vom Vorgehen von Frau Strack-Zimmermann, da sie lediglich eine Liste mit zwischen 200 - 300 angeblich beleidigenden Kommentaren unterschrieben hatte. Mit dieser Liste stellte sie den erforderlichen Strafantrag. Es ist mehr als fraglich, ob sie tatsächlich Kenntnis von jedem einzelnen Kommentar hat.
Viktoria Dannenmaier
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin